Erklärung zur Barrierefreiheit
Entwurf — noch nicht rechtsverbindlich. Diese Erklärung setzt eine Prüfung der Website voraus, die noch nicht stattgefunden hat. Sie muss vor der Veröffentlichung ergänzt und geprüft werden.
Die Universität Bielefeld ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
[Ergebnis der Prüfung ergänzen: vollständig / teilweise / nicht vereinbar, mit Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte]
Bekannte Einschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt:
- Die auf der Startseite und den Unterseiten eingebundenen Abbildungen aus der Mikroskopie tragen noch keine ausführlichen Alternativtexte.
- Für das Diagramm „The CHEM-SCAN process“ und das PERT-Diagramm auf der Goals-Seite fehlt eine Textalternative.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum ergänzen] erstellt. [Angabe, ob Selbstbewertung oder externe Prüfung, ergänzen]
Barrieren melden — Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Prof. Dr. Thomas Huser, thomas.huser (at) physik.uni-bielefeld.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
